Best Practices

Best Practices

Wie gehe ich damit um, wenn eine Gesetzesveröffentlichung auf sich warten lässt, mein Geschäftsmodell aber davon abhängt? Solche und ähnliche Fragen treiben viele Jungunternehmer um. In dieser Sektion wollen wir Dir helfen, komplizierte Situationen zu navigieren. Dabei bauen wir auf der Erfahrung auf, die wir über unsere Zusammenarbeit mit Start-ups im Rahmen von SET Hub gesammelt haben.

Energiewirtschaft und Energiewende sind in hohem Maße von rechtlichen sowie regulatorischen Entwicklungen abhängig. So kann ein Geschäftsmodell in starkem Maße von Regulierungen abhängig sein, etwa weil...

  1. a) es von einer anstehenden Regulierung (z.B. einem Gesetzesentwurf) abhängig ist, der nicht kommt oder sich verspätet.
  2. b) es durch eine anstehende Änderung im regulatorischen Rahmen gefährdet wird.

In jedem Fall ist eine systematische Abwägung der möglichen Optionen notwendig, darauf aufbauend muss ein Kurs festgelegt werden, der die gewählte Option oder Optionen sinnvoll für das Unternehmen integriert. Hierfür bietet sich ein dreidetailstufiger Prozess an:

Schritt 1: Feststellung des Optionenraums

Es ist von entscheidender Bedeutung, den eigenen Optionsraum von Beginn an in seiner Gesamtheit zu erfassen. Eine kategorische Ausgrenzung von Optionen ist zu vermeiden. Zur Entwicklung der Handlungsoptionen kann auf das in Abbildung 1 dargestellte Schema zurückgegriffen werden.

Optionenraums.png

1. Änderung der Situation

Gesetzesentwürfe sind nicht final, bis sie veröffentlicht sind. Eventuell macht es Sinn auf den politischen Entscheidungsprozess einzuwirken. Dies kann entweder (a) direkt geschehen, durch die Ansprache von (1) Politikern, (2) Regierungsbeamten, über (3) Stellungnahmen oder (4) öffentliche Konsultationen. Alternativ besteht die Möglichkeit, (b) indirekt über (5) Interessensvertretungen wie zum Beispiel Industrieverbände Einfluss zu nehmen. In solchen finden sich mehrere Parteien mit ähnlichen Interessen, diese können gebündelt und über bestehende Beziehungen der Interessensvertretung in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden.

Für ein Start-Up, das (noch) keine gewichtige Stimme besitzt, bietet es sich grundsätzlich an, den indirekten Weg (b) einzuschlagen. Sollte dennoch eine direkte Ansprache (a) unternommen werden, ist es sinnvoll Unterstützer für das eigene Anliegen zu suchen. Nützliche Kontakte könnten beispielsweise Unternehmen mit ähnlichen Interessen oder Lokalpolitiker sein.

Wird versucht auf ein Gesetz direkten Einfluss auszuüben, ist zunächst einmal zu evaluieren, in welchem Stadium es sich befindet. Ist ein Gesetz lediglich angekündigt, kann versucht werden, auf den zuständigen Referenten zuzugehen. Ein solcher kann nicht mit letzter Sicherheit ausgemacht werden, jedoch kann über den Organisationsplan des jeweiligen Ministeriums (bspw. BMWK ) der zuständige Referent für einen bestimmten Themenkomplex identifiziert und anschließend kontaktiert werden. Da der Gesetzgebungsprozess auf konstruktive Einbringung von Betroffenen angewiesen ist, kann eine solche Kontaktaufnahme durchaus im Interesse des Referenten liegen.

Die erste Veröffentlichung zu einem Gesetz ist in der Regel ein Eckpunktepapier. Hier gibt es meist einen geordneten Prozess, über den Stakeholder Stellungnahmen einreichen können.

Der nächste Schritt ist der Referentenentwurf, dieses Dokument ähnelt schon sehr verabschiedeten Gesetzestexten und ist ressortabgestimmt. Ressortabgestimmt bedeutet, dass alle Ministerien (Ressorts) dem Gesetz zugestimmt haben. Zu diesem Entwurf gibt es immer die Länder- und Verbändebeteiligung, spätestens hier ist es also ratsam, den Weg über die Verbände zu gehen.

Ist die kritische Regulierung ein Beschluss, etwa der Bundesnetzagentur, kann über eine Stellungnahme die eigene Position eingebracht werden. Hierfür muss zunächst einmal die zuständige Beschlusskammer identifiziert werden ( Übersicht Beschlusskammern ). Auf der Subdomain der jeweiligen Kammer können laufende Verfahren eingesehen werden, hier wird in der Verfahrensbeschreibung auf den richtigen Kanal für die Einbringung verwiesen.

2. Anpassung des Unternehmens an die Situation

Wenn die Situation nicht hinreichend beeinflusst werden kann, bleibt nichts anderes übrig, als das Unternehmen den neuen Zuständen anzupassen. Hier ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob es nur darum geht, einen temporären Zwischenzustand zu überbrücken (siehe 2.1), oder ob sich der finale Zielzustand geändert hat und nun eine Adaption dessen notwendig ist (siehe 2.2).

2.1 Temporäre Anpassung

Lässt eine entscheidende Regulierungsänderung (z.B. ein Gesetzesentwurf) auf sich warten, muss evaluiert werden, wie mit der zusätzlichen Zeit bis zur Implementierung umgegangen werden kann. Gerade für Start-Ups kann dies mit Engpässen in der Finanzierung einhergehen. Hier bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an, das Finden einer (c) ergänzenden Finanzierung aus Fremd- oder Eigenkapital oder eine (d) Kostenreduktion, etwa durch Verschlankung der internen Prozesse oder eine Reduktion von Ausgaben. Auch eine Liquidierung von Assets kann für kurzfristige Liquidität sorgen. In Bezug auf (e) weitere potenzielle Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass diese von der jeweiligen spezifischen Ausgangssituation abhängig sind. Als Beispiele können bereits geschlossene Verträge genannt werden, deren Erfüllung nicht möglich ist oder laufende Verhandlungen, die abgebrochen werden müssen. Hier ist es wesentlich, Auswirkungen auf das Unternehmen bzw. deren Business Case systematisch zu identifizieren und dann passgenau Maßnahmen abzuleiten.

2.2 Anpassung an neuen Zielzustand

Wenn der regulatorische Rahmen sich langfristig nicht wie geplant entwickelt, ist es womöglich nötig, Maßnahmen zur langfristigen Anpassung zu unternehmen. Besitzt ein Unternehmen mehrere Geschäftsfelder, kann eine (f) Verlagerung, also die Fokussierung auf nicht betroffene Geschäftsbereiche und eine Schrumpfung oder Auflösung des betroffenen Feldes, ein sinnvolles Vorgehen sein.

Alternativ ist es möglich, eine (g) Transformation des betroffenen Geschäftsmodells durchzuführen, so dass es zu den neuen Rahmenbedingungen passt. Hier wäre auch zu prüfen, ob sich aus der unerwünschten regulatorischen Entwicklung neue Opportunitäten ergeben. Die Transformation kann beispielsweise auch eine Adaption des Zielmarktes beinhalten, sprich ist die Regulatorik in Deutschland ungeeignet, bietet sich womöglich ein anderer Markt an.

Neben Veränderungen des Geschäftsmodells finden sich (h) weitere Anpassungshebel etwa in der Adaption des Betriebsmodells. Ist das betroffene Geschäft beispielsweise noch relevant, wegen der regulatorischen Entwicklungen aber mit einem unerwartet hohem Kostendruck konfrontiert, ist eine Senkung der operativen Kosten angebracht. Mittelfristig kann durch eine effektive Umsetzung womöglich von einer Konsolidierung des Marktes profitiert werden.

Schritt 2: Auswahl präferierter Optionen

Im Rahmen der Analyse und Bewertung der identifizierten Optionen ist eine systematische Vorgehensweise erforderlich. Dabei kann es sinnvoll sein, verschiedene Optionen miteinander zu kombinieren, wobei die potenziellen Synergien und Dyssynergien zu berücksichtigen sind. Zudem ist bei der Wahl der Optionen darauf zu achten, dass die eigene Organisation und ihre Fähigkeiten adäquat berücksichtigt werden. Bei mehreren realistischen Optionen ist es ratsam, je möglicher Option/Optionenmenge einen Business Case zu erstellen, um die Möglichkeiten somit quantitativ bewerten zu können. Unwägbarkeiten können etwa über eine Szenarioanalyse abgebildet werden.

Schritt 3: Ableitung einer konsistenten Strategie

Nachdem die Optionen für die Reaktion auf den geänderten gesetzlichen oder regulatorischen Rahmen festgelegt wurden, ist zu bestimmen, wie diese umgesetzt werden sollen. Hierbei sollten neben dem Geschäftsmodell auch Auswirkungen auf das Betriebsmodell, insbesondere (1) Prozesse, (2) Organisation, (3) Assets/geistiges Eigentum, (4) Verträge und (5) IT-Landschaft beachtet werden. Notwendige Umsetzungsschritte sollten identifiziert und in eine Roadmap überführt werden.