Überblick Energierecht

Überblick Energierecht

Was versteht man eigentlich unter Energierecht und von wem wird es gemacht? In diesem Abschnitt wollen wir einen generellen Überblick darüber geben, welche Themenbereiche sich hinter dem Energierecht verbergen, welche Institutionen für die Regelsetzung und -umsetzung zuständig sind und welche Instrumente sie dabei nutzen können.

Das Energierecht ist ein vielschichtiges und sehr dynamisches Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und den Energiemarkt festlegt. Von der EU-Ebene über das nationale Recht bis hin zu den Landesgesetzen und kommunalen Verordnungen beeinflussen sich die verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung. Wesentlich ist hierbei das Zusammenwirken der verschiedenen Regelungsebenen, sodass u.a. die unteren Ebenen den Vorgaben der Höheren entsprechen müssen (Subsidiaritätsprinzip, Art. 1 Grundgesetz). Beispielhaft ist die RED III Richtlinie (EU 2023/2413), diese wird zu Teilen durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Bundesrecht überführt. Das WindBG wiederrum verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung. Diese Pflicht zur Flächenausweisung kann von den Ländern an regionale und kommunale Planungsträger abgetreten werden.

Bereiche des Energierechts

Im Kern des Energierechts steht das Energiewirtschaftsrecht, welches die Grundlagen für Erzeugung, Verteilung und Verbrauch von Energie, insbesondere Strom und Gas, regelt. §1 Abs. 1 EnWG definiert den Zweck des Energiewirtschaftsrechts als eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit.

Strom- und Gasnetze als natürliche Monopole benötigen einen eigenständigen regulatorischen Rahmen. Die Ziele der Netzregulierung sind in § 1 Abs. 2 EnWG definiert als die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas, die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen und die gesamtwirtschaftlich optimierte Energieversorgung.

Neben dem Wirtschaftsrecht stellen u.a. folgende Rechtsgebiete eine Teilmenge des Energierechts dar:

  • Energiesteuerrecht: Rechtliche Grundlagen und Vorschriften zur Besteuerung verschiedener Energieträger, einschließlich fossiler, nachwachsender und synthetischer Energieerzeugnisse, werden hier zusammengefasst.
  • Energieprivatrecht: Die vertraglichen Beziehungen zwischen Energieversorgern und Verbrauchern sowie die Regelungen zur Lieferung, Nutzung und Abrechnung von Energie sind hier festgelegt.
  • Energieumweltrecht: Die rechtlichen Vorgaben zum Umweltschutz im Zusammenhang mit der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung fallen unter das Energieumweltrecht. Im Kern steht das Bundes-Klimaschutzgesetz. (KSG)

Die Gesetzeslage wird durch periphere Rechtsgebiete wie das Bau-, Steuer-, Raumordnungs- und Umweltrecht erweitert. Diese üben ebenfalls erheblichen Einfluss auf energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle aus, etwa ist die Installation von öffentlicher Ladeinfrastruktur hochgradig von baurechtlichen Vorgaben abhängig.

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Gesetzgebende und vollziehende Ebenen

Die Vielschichtigkeit der Gesetzgebung in der Europäischen Union wird zusätzlich dadurch gesteigert, dass die Legislativ- und Exekutivkompetenzen auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. Diese Aufteilung führt zu einem dynamischen, aber auch herausfordernden Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Institutionen, den Mitgliedstaaten und deren Ländern.

Europäische Ebene

Auf der EU-Ebene wird der rechtliche Rahmen für alle Mitgliedsstaaten geschaffen. Es werden Strategien und Kurse (bspw. Green Deal mit Fit-for-55 Paket, EU-Strategie-Papier für mehr Wettbewerbsfähigkeit) festgelegt, welche alle Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Gleichzeitig fördert eine international zusammenhängende Infrastruktur die Sicherheit und das Erreichen der Klimaziele. Um beschlossene Maßnahmen durchzusetzen, stehen der EU verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Strategie: Legt den Kurs und die Absichten der Institution dar, auf dessen Basis Verordnungen und Richtlinien entwickelt werden
  • Verordnungen: Sind direkt verbindlich in allen Mitgliedstaaten ohne die Notwendigkeit einer Umsetzung in nationales Recht
  • Richtlinien: Setzen Ziele, die innerhalb einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen (Gestaltungsfreiraum der einzelnen Länder)
  • Beschlüsse: Sind verbindlich und unmittelbar anwendbar für diejenigen, an die sie gerichtet sind (Land oder Unternehmen)
  • Delegierte Rechtsakte: Werden von der EU-Kommission erlassen, um technische Anpassungen oder spezifische Maßnahmen in einem Rechtsakt zu erlassen
  • Durchführungsrechtakte: Dienen zur einheitlichen Anwendung von EU-Rechtsakten

Die EU-Förderungen unterstützten vorrangig die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz sowie die Forschung und Entwicklung in klimafreundliche Technologien (EFRE, Horizont Europe).

Deutschland: Bundesebene

Auf nationaler Ebene stehen dem Staat verschiedene rechtliche und politische Instrumente zur Verfügung, um den Energiesektor zu regulieren und zu steuern. Diese Instrumente können sowohl gesetzgeberischer Natur als auch administrativer oder wirtschaftlicher Art sein:

  • Strategie: Legt den Kurs und die Absichten der Regierung dar, auf dessen Basis Gesetze entwickelt werden (bspw. NWS)
  • Gesetze: Gesetze werden verabschiedet, die bundesweit gelten
  • Verordnungen: Setzen bestehende Gesetze konkret um (bspw. mit technischen Details) und können schnell an neue Bedingungen angepasst werden, ohne das Gesetz komplett neu aufzusetzen. Zum Erlass einer Verordnung ist es notwendig, dass ein Bundesgesetz die zuständige Institution zum Erlass der Verordnung ermächtigt.
  • Durchführungsverordnung: Ist eine spezifische Art von Verordnung, die von einer zuständigen Behörde oder Institution erlassen wird, um die Details zur Umsetzung oder Ausführung eines übergeordneten Gesetzes oder einer Richtlinie festzulegen. Zum Erlass einer Durchführungsverordnung ist es notwendig, dass ein Bundesgesetz die zuständige Institution zum Erlass der Verordnung ermächtigt.

Auf Bundesebene liegt der Fokus auf der Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie, der Mobilitätswende sowie der Forschung und Entwicklung in Energietechnologien (bspw. EEG, GEG).

Deutschland: Länderebene

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Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene Gesetze und Strategien zu entwickeln, um bspw. die energetische Transformation auf regionaler Ebene voranzutreiben. Der Föderalismus ermächtigt die Länder etwa im Rahmen des Raumordnungsgesetzes die übergeordnete Raumordnung und Flächennutzungsplanung zu gestalten, wodurch sie gezielt Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie ausweisen können. Des Weiteren können sie die Vorgaben des Baugesetzbuchs die Stadt- und Bauplanung auf kommunaler Ebene konkretisieren. Zudem sind sie nach dem Fernstraßengesetz für den Bau und die Instandhaltung von Fernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständig.

Die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern sind im Grundgesetz (Art. 70ff. GG) verankert. Außer zum Energiesektor können die Länder u.a. Gesetze zu Bildung, Umwelt, Kultur, Sicherheit und Gesundheit erlassen. Darüber hinaus können sie die Rahmenbedingungen für die Netzregulierung festlegen, um den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu regeln und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und etwa den Ausbau von Erneuerbaren über die Regionalplanung vorantreiben. Zudem haben sie in weiten Teilen eigene Klimaschutzgesetze, welche durch eine Vielzahl an Förderprogrammen auf Landesebene ergänzt werden, etwa zu Energieeffizienz und E-Mobilität.

Deutschland: Kommunaler Ebene

In der untersten Instanz der Verwaltung befinden sich die lokalen Kommunen. Obwohl Kommunen keine eigenen Gesetze erlassen können, sind sie befugt, Rechtsverordnungen, Strategien und Konzepte zu entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Der Betrieb von Stadtwerken kann von Kommunen aktiv ausgeübt werden. Über eine Ausübung von § 3 WindBG kann Kommunen zudem die Verantwortung zur Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung zugewiesen werden. Darüber hinaus können sie auch Energieprojekte und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur aktiv gestalten und steuern. Anreizsysteme und Förderprogramme können ebenso ausgewiesen werden, wenn es die (finanziellen) Möglichkeiten erlauben.

Weitere Akteure

In den deutschen Gesetzen des Energierechts werden verschiedene Akteure ermächtigt, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Energiemarkt umzusetzen und eine sichere sowie effiziente Energieversorgung zu gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist als nachgeordnete Behörde des BMWK das zentrale Regulierungsorgan für den nationalen Energiesektor. Sie erhält in den erlassenen Gesetzen und Verordnungen weitreichende Befugnisse. Die Kompetenzen sind vielseitig und reichen von der Überwachung bis zum direkten Eingriff in den Markt. Beispiele für Aufgaben der Behörden sind die Regulierung der Energiepreise, Überwachung der Netzinfrastruktur (v.a. Strom und Gas), Integration erneuerbarer Energien, Energieaudits, Marktransparenz und Koordination mit internationalen Organisationen.

Die Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber sind für den Betrieb des deutschen Strom- und Gasnetzes zuständig. Sie können regulatorische Vorgaben spezifizieren, bspw. über Kooperationsvereinbarungen (KoV) oder technische Anschlussbedingungen. Des Weiteren müssen die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber Vorschläge für den Netzausbau unterbreiten, die von der BNetzA genehmigt werden.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Aufgabe, den Staat und die Öffentlichkeit in Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes zu beraten und zu informieren. Das UBA ist an der Entwicklung von Gesetzen und Richtlinien beteiligt, die den Schutz der Umwelt und die Förderung nachhaltiger Energien betreffen. Darüber hinaus spielt das UBA eine Rolle bei der Überwachung und Analyse von Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Energieerzeugung und -verbrauch und unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, je nach Gesetzestext werden weitere Stellen/Institutionen ermächtigt, im Auftrag des Gesetzgebers die Regulierungen umzusetzen. Genehmigungen bspw. müssen oftmals bei den regionalen Behörden eingeholt werden.

Systemtragende Regularien

Die Anzahl der für die Energiewirtschaft relevanten Regularien bewegt sich im dreistelligen Bereich. Als Kernelement des deutschen Energierechts wird häufig das EnWG angesehen, dieses und weitere relevante Regulierungen sollen nachfolgend kurz erläutert werden.

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Gesetze:

EnWG: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in Deutschland und zielt darauf ab, eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. Es umfasst die Marktregulierung, den Netzbetrieb und den Wettbewerb im Bereich Strom und Gas. Es ist das zentrale Element des Energiewirtschaftsrechts, hat aber auch starke Bezüge zum Energieprivatrecht durch Regelungen zu Verbraucherrechten und Energielieferverträgen sowie zum Energieumweltrecht durch Bestimmungen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz.

KSG: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik und damit Kernelement des Energieumweltrechts. Es legt verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen fest und dient der Sicherstellung der Einhaltung europäischer Vorgaben. In § 14 ermächtigt es zudem die Bundesländer, im Rahmen ihrer legislativen Kompetenzen eigene Klimaschutzgesetze zu erlassen, die auf ihre regionalen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.

EEG: Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland zu erhöhen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu leisten. Das Gesetz schafft durch garantierte Einspeisevergütungen Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit für Investoren. Es ist damit ein wesentlicher Bestandteil des Energieumweltrechts. Es ist zudem relevant für das Energiewirtschaftsrecht, da es die Beziehungen zwischen geförderten Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Stromversorgern regelt.

KWKG: Das Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) fördert die Nutzung von effizienten Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme und leistet damit einen Beitrag zu Klimaschutz und Ressourcenschonung. Es greift dabei auf ähnliche Mechanismen zurück wie das EEG, nämlich Einspeisevergütung und Einspeisevorrang. Es ist von seiner Bedeutung ebenso im Energiewirtschaftsrecht und Energieumweltrecht anzusiedeln.

MsbG: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zielt auf die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende ab, indem es die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme regelt, um eine effizientere und nachhaltigere Energieversorgung zu ermöglichen. Es ist primär dem Energiewirtschaftsrecht zuzuordnen, da es den Messstellenbetrieb und die Datenverarbeitung in der Energiebranche regelt, hat aber auch Berührungspunkte zum Energieprivatrecht durch die Regelung von Vertragsbeziehungen zwischen Messstellenbetreibern und Verbrauchern sowie zum Energieumweltrecht durch seinen Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung.

GEG: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten, indem es den Energieverbrauch in Gebäuden reduziert und die Nutzung erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte fördert. Es ist primär dem Energieumweltrecht zuzuordnen, da es Vorgaben für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden macht, hat aber auch Berührungspunkte zum Energiewirtschaftsrecht durch seine Auswirkungen auf den Energiemarkt und zum Energieprivatrecht durch Regelungen zu Energieausweisen und Pflichten für Gebäudeeigentümer.

WindBG: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zielt darauf ab, den Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland zu beschleunigen, indem es verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festlegt und unter bestimmten Voraussetzungen das Absehen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ermöglicht. Es ist primär dem Energieumweltrecht zuzuordnen, da es Regelungen zum Umweltschutz und zur Förderung erneuerbarer Energien enthält, hat aber auch starke Bezüge zum Energiewirtschaftsrecht durch seine Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Energieinfrastruktur.

StromStG: Das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt die Besteuerung von elektrischem Strom als Verbrauchsteuer. Zusammen mit dem Energiesteuergesetz, das sich auf die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas konzentriert, bildet es den Kern des Energiesteuerrechts.

EnergieStG: Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) regelt die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Kraftstoffen, Heizöl und Erdgas. Zusammen mit dem Stromsteuergesetz, das sich auf die Besteuerung von Strom konzentriert, bildet es den Kern des Energiesteuerrechts.

Verordnungen:

StromNZV / GasNZV: Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regeln die Bedingungen für den Zugang zu Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen, einschließlich der Einspeisung und Entnahme von Strom/Gas sowie der vertraglichen und technischen Modalitäten für Verbraucher und Erzeuger. Ab dem 1. Januar 2026 treten die StromNZV und GasNZV außer Kraft. Ihre Inhalte werden durch Festlegungen der Bundesnetzagentur geregelt, um Netzzugang, Bilanzierung und Marktprozesse flexibler und schneller anzupassen.

StromNEV / GasNEV: Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) regeln die betriebsnotwendigen Kosten für den Betrieb von Strom- und Gasversorgungsnetzen in Deutschland und schaffen somit die Ausgangsbasis für die Festlegung von Netzentgelten und der Vergütung von Netzbetreibern.

ARegV: Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) baut auf StromNEV und GasNEV auf. Sie legt einen Mechanismus zur Incentivierung eines effizienten Netzbetriebes fest, welcher über die Festlegung einer netzbetreiberspezifischen Erlösobergrenze dessen Vergütung determiniert.

Die Auflistung stellt lediglich einen kleinen Auszug der einschlägigen Regularien dar und ist zudem auf deutsche Gesetze und Verordnungen beschränkt. Welche Regularien für ein bestimmtes energiewirtschaftliches Geschäftsmodell relevant sind hängt auch zu wesentlichen Teilen vom inhaltlichen Fokus ab, so ist die Regulierungslandschaft für Ladeinfrastruktur etwa eine ganz andere als für Energiemanagementsysteme. Um bei der Exploration und Identifikation des Rechtsrahmens zu unterstützen, können die Gesetzeskarten verwendet werden. Hier finden sich interaktive Karten zu verschiedenen inhaltlichen Clustern.