Das Klimaschutzgesetz (KSG) bildet die Grundlage der Bekämpfung des weltweiten Klimawandels und vepflichtet Deutschland zur Einhaltung der europäischen Zielvorgaben. Explizit bedeutet dies, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C, ideallerweise auf 1,5 °C, verglichen zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Es setzt damit unter anderem Vorgaben des europäischen Klimaschutzgesetzes, ((EU) 2021/1119) um. Ergänzt wird das Klimaschutzgesetz durch diverse Landesklimaschutzgesetze, die vor allem auf die Koordination von Klimaschutzmaßnahmen abzielen.