KSG

Das Klimaschutzgesetz (KSG) bildet die Grundlage der Bekämpfung des weltweiten Klimawandels und vepflichtet Deutschland zur Einhaltung der europäischen Zielvorgaben. Explizit bedeutet dies, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C, ideallerweise auf 1,5 °C, verglichen zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Es setzt damit unter anderem Vorgaben des europäischen Klimaschutzgesetzes, ((EU) 2021/1119) um. Ergänzt wird das Klimaschutzgesetz durch diverse Landesklimaschutzgesetze, die vor allem auf die Koordination von Klimaschutzmaßnahmen abzielen.

Inkrafttreten:
2019
Letzte Änderung:
2024
Vollständiger Name:
Klimaschutzgesetz
Verbundene Vorschriften: