EnergieStG

Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) regelt die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Kraftstoffen, Heizöl und Erdgas. Zusammen mit dem Stromsteuergesetz, das sich auf die Besteuerung von Strom konzentriert, bildet es den Kern des Energiesteuerrechts.

Inkrafttreten:
2006
Letzte Änderung:
2024
Vollständiger Name:
Energiesteuergesetz
Verbundene Vorschriften:

Auswahl

Hier findest Du Zusammenfassungen verschiedener Inhalte der Regulierung. Wähle dafür eine für Dich relevante Kategorie/Unterkategorie aus. Durch Anklicken öffnet sich ein Akkordeonmenü mit einer Auswahl verschiedener Paragraphen/Artikel/etc. Wähle nun ein Item aus, das Dich interessiert, und siehe Dir eine kurze Zusammenfassung an.

Umfasst Regularien, die die Erzeugung von Strom zur Eigennutzung oder zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz regeln. Der Fokus liegt hier auf erneuerbarer Erzeugung.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft können eine als "Spitzenlastausgleich" betitelte Entlastung auf die Stromsteuer erhalten. Ziel dessen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu fördern Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse (spezifisch aufgelistet: u.a. Gasöle, Kohle, Petrolkoks, ...), die zur Stromerzeugung in ortsfesten Anlagen verwendet worden sind, soweit der erzeugte Strom nicht von der Stromsteuer befreit ist. Dies gilt nur für den Anteil der Energieerzeugnisse, der direkt im Stromerzeugungsprozess verwendet wird. Die Entlastungshöhe richtet sich nach dem Energiesteuersatz, der für das jeweilige Energieerzeugnis gilt. Sie beträgt oft einen festen Prozentsatz der Energiesteuer, die das Unternehmen gezahlt hat. Die Steuerentlastung erfolgt in Form einer Erstattung der bereits gezahlten Energiesteuer auf bestimmte Energieerzeugnisse.