Umfasst Regularien, die die Erzeugung von Strom zur Eigennutzung oder zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz regeln. Der Fokus liegt hier auf erneuerbarer Erzeugung.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zielt darauf ab, den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen, um eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung zu fördern. Es legt den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für den Ausbau der Windenergie vor, die bis zum 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032 erreicht werden müssen. Das Gesetz verpflichtet die Länder, die notwendigen Flächen entweder selbst in Raumordnungsplänen auszuweisen oder durch regionale und kommunale Planungsträger sicherzustellen, wobei sie bis zum 31. Mai 2024 Planaufstellungsbeschlüsse oder entsprechende Landesgesetze nachweisen müssen.
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Umfasst Regularien, die die Erzeugung von Strom zur Eigennutzung oder zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz regeln. Der Fokus liegt hier auf erneuerbarer Erzeugung.
Die Bundesländer sind verpflichtet, einen festgelegten prozentualen Anteil ihrer Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen, wobei bis zum 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032 bestimmte Flächenbeitragswerte erreicht werden müssen. Die Länder können diese Verpflichtung erfüllen, indem sie entweder selbst die notwendigen Flächen in Raumordnungsplänen ausweisen oder durch regionale und kommunale Planungsträger sicherstellen lassen, wobei sie bis zum 31. Mai 2024 entsprechende Planaufstellungsbeschlüsse oder Landesgesetze nachweisen müssen
Windenergiegebiete und bestimmte umliegende Flächen können auf den Flächenbeitragswert angerechnet werden, wobei spezifische Bedingungen für die Anrechenbarkeit festgelegt werden. Der Paragraph regelt auch die zeitliche Gültigkeit der Anrechnung, die anteilige Anrechnung von Rotor-innerhalb-Flächen und die Behandlung von Flächen in Braunkohlen- oder Sanierungsplänen.