Umfasst Regularien zu Nutzung, Kosten, Ausbau und Planung des öffentlichen Stromnetzes.
Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) regelt die Vergütung von Netzbetreibern. Sie zielt darauf ab, die Effizienz der Netzbetreiber zu steigern und die Kosten für die Netznutzung zu senken. Die Nutzung und Kosten von Stromnetzen werden durch spezifische Regelungen gesteuert, die ein Anreizsystem für Netzbetreiber schaffen. Netzbetreiber sind durch die Erlösobergrenze begrenzt, die zu Beginn jeder Regulierungsperiode festgelegt wird und unter bestimmten Bedingungen angepasst werden kann.
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Umfasst Regularien zu Nutzung, Kosten, Ausbau und Planung des öffentlichen Stromnetzes.
Es gibt verschiedene Arten von Kostenanteilen für Netzbetreiber. Nicht beeinflussbare Kostenanteile umfassen gesetzliche Abgaben, Konzessionsabgaben und bestimmte Investitionskosten und sind in dauerhafte und vorübergehende nicht beeinflussbare Kosten unterteilt. Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten bleiben konstant, während vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten jährlich angepasst werden. Beeinflussbare Kostenanteile, die gemäß § 11 der Anreizregulierungsverordnung definiert werden, sind die Gesamtkosten nach Abzug der nicht beeinflussbaren und vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten und können vom Netzbetreiber beeinflusst werden. Volatile Kostenanteile umfassen Kosten wie Verlustenergie, die erheblich schwanken können.
Die Erlösobergrenze bestimmt den maximalen jährlichen Umsatz eines Netzbetreibers und wird gemäß § 4 der Anreizregulierungsverordnung festgelegt. Diese Grenze wird zu Beginn jeder Regulierungsperiode definiert und kann bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes oder der Kostenstruktur angepasst werden. Netzbetreiber können auch Anpassungen beantragen, wenn spezielle Umstände oder unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Zusätzlich erfolgt eine automatische Anpassung, wenn es Änderungen beim Qualitätselement gibt.