EDL-G

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) zielt darauf ab, die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland durch die Förderung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern.

Inkrafttreten:
2010
Letzte Änderung:
2019
Vollständiger Name:
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Verbundene Vorschriften:

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Umfasst die ISO 50001 Norm sowie Regularien, die deren Einführung begünstigen sollen. Bei der ISO 50001 handelt es sich um ein Managementsystem, welches eine langfristige und iterative Verbesserung von Energieeffizienz und Energieverbrauch im Unternehmen zum Ziel hat.

"Energieaudits" werden thematisiert. Dieser Paragraph legt fest, dass Unternehmen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet sind, mindestens alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Diese Audits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und von qualifizierten Energieauditoren durchgeführt werden. Der Zweck dieser Audits ist es, die Energieeffizienz der Unternehmen zu verbessern, indem sie ihren Energieverbrauch systematisch analysieren und potenzielle Einsparungen identifizieren. Unternehmen, die sich nach der ISO 50001 richten, führen somit schon ein zertifiziertes EMS durch, welches anerkannt wird.

Umfasst Regularien, die eine effiziente Ressourcennutzung begünstigen sollen. Kreislaufwirtschaft bezeichnet die Wiederverwertung bzw. Aufbereitung von Produkten und Erzeugnissen nach deren Nutzungsphase.

Die Bundesregierung setzt Richtwerte für die Energieeinsparung fest, die durch wirtschaftliche und angemessene Maßnahmen erreicht werden sollen. Dazu gehören die Einführung von Energieeffizienzmechanismen, Anreizen sowie rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Sie fördert auch den Markt für Energiedienstleistungen. Regelmäßig werden dem Deutschen Bundestag Energieeffizienz-Aktionspläne vorgelegt, die Maßnahmen zur Zielerreichung und den Fortschritt der Energieeffizienzstrategie beschreiben.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz sorgt dafür, dass Informationen über Energieeffizienzmechanismen und die zur Erreichung der Energieeinsparrichtwerte festgelegten Rahmenbedingungen transparent sind und den Marktteilnehmern umfassend zur Kenntnis gebracht werden. Dies umfasst die Veröffentlichung von Berichten und die Bereitstellung von Informationen über verfügbare Energiedienstleistungsverträge.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nimmt die Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz wahr. Diese Stelle ist verantwortlich für die Berechnung der Energieeinsparrichtwerte, die Unterstützung der Erreichung dieser Richtwerte und die Entwicklung sowie Weiterentwicklung der Förderung im Bereich der Energieeffizienz.

Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Audits müssen auf aktuellen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren und eine eingehende Prüfung des Endenergieverbrauchs des Unternehmens sowie seiner Standorte, Betriebsabläufe und Anlagen in der Industrie umfassen. Ziel ist es, ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz zu erhalten und die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln.

Die Durchführung eines Energieaudits muss von Personen erfolgen, die aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Qualifikation, praktischen Erfahrung und Fortbildungen über die erforderliche Fachkunde verfügen. Dies umfasst eine einschlägige Ausbildung, mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Energieberatung und die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen. Die Fachkundeanforderungen werden durch die vom BAFA geführten Listen der Energieauditoren konkretisiert und überwacht.