Umfasst Regularien, die eine effiziente Ressourcennutzung begünstigen sollen. Kreislaufwirtschaft bezeichnet die Wiederverwertung bzw. Aufbereitung von Produkten und Erzeugnissen nach deren Nutzungsphase.
Die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 zielt darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der EU zu verbessern, indem sie Mitgliedstaaten verpflichtet, langfristige Renovierungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen, um bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Die EU-Gebäuderichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 9. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Hier findest Du Zusammenfassungen verschiedener Inhalte der Regulierung. Wähle dafür eine für Dich relevante Kategorie/Unterkategorie aus. Durch Anklicken öffnet sich ein Akkordeonmenü mit einer Auswahl verschiedener Paragraphen/Artikel/etc. Wähle nun ein Item aus, das Dich interessiert, und siehe Dir eine kurze Zusammenfassung an.
Umfasst Regularien, die eine effiziente Ressourcennutzung begünstigen sollen. Kreislaufwirtschaft bezeichnet die Wiederverwertung bzw. Aufbereitung von Produkten und Erzeugnissen nach deren Nutzungsphase.
Nationale Pfade sollten ab 2030 den für Fünfjahreszeiträume angesetzten Zwischenzielen für die Abnahme des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des Wohngebäudebestands entsprechen. Diese Roadmaps umfassen auch Ziele für jährliche Renovierungsquoten und den voraussichtlichen Anteil an renovierten Gebäuden. Es gibt keine spezifischen Roadmaps für Büro- und Industriegebäude, aber sie sind Teil der allgemeinen nationalen Renovierungspläne, die bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand anstreben.
Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass im Hinblick auf die Erreichung mindestens kostenoptimaler Niveaus und gegebenenfalls strengerer Referenzwerte, zum Beispiel entsprechend den Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeeinheiten festgelegt werden. Zudem gibt es die Einführung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz, die durch technische Hilfe und finanzielle Maßnahmen unterstützt werden, vor. Diese Vorgaben betreffen insbesondere die Transformation des Wohngebäudebestands in einen Nullemissionsgebäudebestand bis 2050.
Mitgliedstaaten können staatliche Beihilfen für Gebäuderenovierungen zur Einhaltung der unionsweiten Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz gewähren. Diese Beihilfen sollen insbesondere schutzbedürftigen Haushalten zugutekommen.