Umfasst Regularien zu Ausstellung, Handel und Entwertung von Herkunftsnachweisen. Zertifikate, die die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachweisen und Transparenz für Verbraucher schaffen.
Die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) ist von zentraler Bedeutung für die Verwaltung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Diese Verordnung regelt detailliert die Bedingungen und Verfahren, unter denen Herkunftsnachweise ausgestellt, übertragen und entwertet werden können. Sie stellt sicher, dass der erzeugte Strom aus erneuerbaren Quellen transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird, was für die Stromkennzeichnung und die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen unerlässlich ist. Die Ermächtigungsgrundlage des HkRNDV ist das EEG.
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Umfasst Regularien zu Ausstellung, Handel und Entwertung von Herkunftsnachweisen. Zertifikate, die die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachweisen und Transparenz für Verbraucher schaffen.
Für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen müssen verschiedene Bedinungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Stromerzeugungsanlage registriert sein muss und die erzeugte Strommenge nachweislich aus erneuerbaren Energien stammt.
Herkunftsnachweise müssen spezifische Informationen enthalten. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Art der erneuerbaren Energiequelle, der Standort der Erzeugungsanlage, der Zeitraum der Stromerzeugung sowie die Menge des erzeugten Stroms.
Ein Herkunftsnachweis kann gelöscht werden, wenn er beispielsweise abgelaufen ist oder wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für seine Ausstellung nicht erfüllt waren.
Es wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Herkunftsnachweise, die von ausländischen Stellen ausgestellt wurden, in Deutschland anerkannt und importiert werden können. Dies fördert den internationalen Handel mit erneuerbarem Strom und unterstützt die Harmonisierung der Energiemärkte innerhalb der EU.