Umfasst Regularien zum Kapazitätsmarkt. Dabei handelt es sich um ein Marktmodell, bei dem Kraftwerksbetreiber dafür vergütet werden, Erzeugungs- oder Demand Response-Kapazitäten im Stromnetz bereitzuhalten.
Die Netzreserveverordnung (NetzResV) regelt die Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Die Netzreserve dient der Bewirtschaftung von Netzengpässen und der Spannungshaltung, während die Kapazitätsreserve zusätzliche Erzeugungskapazitäten bereitstellt, um die Versorgungssicherheit auch in extremen Situationen zu gewährleisten.
Hier findest Du Zusammenfassungen verschiedener Inhalte der Regulierung. Wähle dafür eine für Dich relevante Kategorie/Unterkategorie aus. Durch Anklicken öffnet sich ein Akkordeonmenü mit einer Auswahl verschiedener Paragraphen/Artikel/etc. Wähle nun ein Item aus, das Dich interessiert, und siehe Dir eine kurze Zusammenfassung an.
Umfasst Regularien zum Kapazitätsmarkt. Dabei handelt es sich um ein Marktmodell, bei dem Kraftwerksbetreiber dafür vergütet werden, Erzeugungs- oder Demand Response-Kapazitäten im Stromnetz bereitzuhalten.
Die Netzreserve dient der Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, insbesondere für die Bewirtschaftung von Netzengpässen und die Spannungshaltung.
Die Bundesnetzagentur prüft jährlich den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve und bestätigt diesen Bedarf gegebenenfalls. Die Ergebnisse der Prüfung und die zugrunde liegenden Analysen werden veröffentlicht.
Bei bestätigtem Bedarf veröffentlicht der Übertragungsnetzbetreiber Anforderungen an die erforderlichen Anlagen. Betreiber von Anlagen können ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve bekunden.
Verträge werden zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreibern abgeschlossen, um die Nutzung der Anlagen für die Netzreserve zu regeln.
Die Kosten, die durch die Nutzung der Anlagen in der Netzreserve entstehen, werden den Betreibern erstattet.
Die Anlagen der Netzreserve dürfen ausschließlich außerhalb der Strommärkte nach Maßgabe der von den Übertragungsnetzbetreibern angeforderten Systemsicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Betreiber von Anlagen müssen geplante Stilllegungen anzeigen und dürfen diese nicht ohne Genehmigung durchführen.
Bei vorläufiger Stilllegung von Anlagen kann der Betreiber zur längeren Bereithaltung und zum Einsatz der Anlage verpflichtet werden. Es besteht ein Anspruch auf angemessene Vergütung.