EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023 zielt darauf ab, den Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um mindestens 26,5 % und den Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 % im Vergleich zu 2008 zu senken, indem es Maßnahmen und Verpflichtungen für öffentliche Stellen und Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz festlegt.

Inkrafttreten:
2022
Letzte Änderung:
n/a
Vollständiger Name:
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland
Verbundene Vorschriften:

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Umfasst die ISO 50001 Norm sowie Regularien, die deren Einführung begünstigen sollen. Bei der ISO 50001 handelt es sich um ein Managementsystem, welches eine langfristige und iterative Verbesserung von Energieeffizienz und Energieverbrauch im Unternehmen zum Ziel hat.

Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Diese Systeme müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie die Erfassung von Energiezufuhr und -abgabe sowie die Identifizierung und Bewertung von Endenergieeinsparmaßnahmen und Abwärmerückgewinnung. Die ISO50001 bietet ein strukturietes Framework, welches bei einer Umsetzung von EMS unterstützt.

Umfasst Regularien, die eine effiziente Ressourcennutzung begünstigen sollen. Kreislaufwirtschaft bezeichnet die Wiederverwertung bzw. Aufbereitung von Produkten und Erzeugnissen nach deren Nutzungsphase.

Ziel ist es, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 % auf 1.867 Terawattstunden zu senken und den Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 % auf 2.252 Terawattstunden zu reduzieren.

Der Bund und die Länder müssen vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 jährlich neue Endenergieeinsparungen erzielen. Der Bund soll jährlich mindestens 45 Terawattstunden einsparen, während die Länder jährlich mindestens 3 Terawattstunden einsparen sollen.

Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde oder mehr sind verpflichtet, jährliche Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 % pro Jahr bis zum Jahr 2045 zu erzielen .

Die Bundesstelle für Energieeffizienz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Berechnung und Überwachung der Energieverbrauchsziele sowie bei der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission.

Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Diese Systeme müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie die Erfassung von Energiezufuhr und -abgabe sowie die Identifizierung und Bewertung von Endenergieeinsparmaßnahmen und Abwärmerückgewinnung.

Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen oder aufgenommen haben, müssen ab dem 1. Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,5 erreichen.