(EU) 2011/1227

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) legt die Rahmenbedingungen für einen fairen und transparenten Handel mit Energieprodukten fest. Diese Verordnung zielt darauf ab, Marktmissbrauch zu verhindern und das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Integrität der Strom- und Gasmärkte zu stärken. Ein zentrales Element der Verordnung ist das Verbot von Insider-Handel, das sicherstellt, dass Marktteilnehmer keine Insider-Informationen nutzen, um Handelsvorteile zu erlangen. Dies trägt dazu bei, dass alle Marktteilnehmer gleiche Chancen haben und der Markt fair bleibt. Ein weiteres wesentliches Element ist das Verbot von Marktmanipulation. Dies umfasst jegliche Form der Manipulation, die den Preis von Energiegroßhandelsprodukten beeinflussen könnte, einschließlich der Verbreitung falscher oder irreführender Informationen. Die Verordnung verlangt zudem, dass Marktteilnehmer umfassende Handelsdaten an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden melden. Diese Datenmeldungen ermöglichen eine effektive Marktüberwachung und tragen dazu bei, dass der Handel fair und transparent abläuft.

Inkrafttreten:
2011
Letzte Änderung:
2024
Vollständiger Name:
REMIT
Verbundene Vorschriften:

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Umfasst Regularien, die insbesondere den börslichen Handel mit Strom regeln.

Marktteilnehmer müssen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und den nationalen Regulierungsbehörden umfassende Handelsdaten melden. Diese Datenmeldungen sind notwendig, um die Marktüberwachung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass der Handel fair und transparent abläuft.

Alle Marktteilnehmer müssen sich bei der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde registrieren lassen. Dies dient der Identifikation und Überwachung der Marktteilnehmer und trägt zur Transparenz und Integrität des Marktes bei.

(EU) 2011/1227