(EU) 2024/1106

Die Verordnung (EU) 2024/1106 stärkt die Integrität und Transparenz des Energiehandels in der EU und baut auf der REMIT-Verordnung (EU) 1227/2011 auf. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf Energie-Derivate und andere Finanzinstrumente und harmonisiert die Definitionen von Marktmanipulation und Insiderinformationen mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Marktteilnehmer, auch aus Drittstaaten, müssen nun einen EU-Vertreter benennen, während Plattformen, Orderbücher und Handelssysteme verpflichtet werden, relevante Handelsdaten zu melden. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der EU-Agentur für Energiehandel intensiviert, um Marktmissbrauch zu verhindern. Ziel der Verordnung ist es, stabile Energiepreise zu sichern, das Vertrauen in die Märkte zu stärken und vergleichbare Sanktionen in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Inkrafttreten:
2024
Letzte Änderung:
n/a
Vollständiger Name:
REMIT II
Verbundene Vorschriften: