(EU) 2018/844

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie ((EU) 2018/844) fördert die Einführung von Energiemanagementsystemen (EMS) in Gebäuden, um die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern. Diese Systeme sollen helfen, den Energieverbrauch zu überwachen und zu optimieren. Die Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten Maßnahmen und Anreize bereitstellen, um die Einführung solcher Systeme zu unterstützen. Dies umfasst finanzielle Förderungen und steuerliche Anreize, um Unternehmen und Gebäudeeigentümer zu ermutigen, Energiemanagementsysteme zu implementieren und so die Energieeffizienz zu steigern

Inkrafttreten:
2018
Letzte Änderung:
2023
Vollständiger Name:
Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018
Verbundene Vorschriften:

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Umfasst Regularien, die eine Auswirkung auf Home Energy Management System (HEMS) und Building Energy Management System (BEMS) haben, also Systeme, die einen smarten und effizienten Energieverbrauch im Zuhause/in kommerziellen Gebäuden zum Ziel haben.

Die Vorgaben der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden durch die Gebäudeeffizienzrichtlinie angepasst. Hier werden die Anforderungen an die Einführung von Energiemanagementsystemen und die Bereitstellung von Anreizen und Förderungen durch die Mitgliedstaaten festgelegt.

Die Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verpflichten die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung der Einführung von Energiemanagementsystemen zu ergreifen, wie etwa durch finanzielle Anreize und steuerliche Vergünstigungen.

(EU) 2018/844