Unternehmen, die Maßnahmen zur erheblichen Dekarbonisierung des Produktionsprozesses umsetzen, können ebenfalls von Umlagebegrenzungen profitieren. Diese Maßnahmen müssen die Treibhausgasemissionen deutlich unter festgelegte Benchmarkwerte senken. Unternehmen, die zu einem Sektor gehören, für den die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission Produkt-Benchmarks definiert, müssen Maßnahmen ergreifen, um die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte auf Werte zu senken, die deutlich unter den festgelegten Produkt-Benchmarkwerten liegen.