HkNRG

Das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) zielt darauf ab, die Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien zu regeln und entsprechende Register zu schaffen.

Inkrafttreten:
2023
Letzte Änderung:
2024
Vollständiger Name:
Herkunftsnachweisregistergesetz
Verbundene Vorschriften:

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Umfasst Regularien zu Erzeugung, Transport, Verwendung und Import von Wasserstoff.

Definiert werden die Begriffe „kohlenstoffarmes Gas“ und „kohlenstoffarmer Wasserstoff. Der Begriff „kohlenstoffarmes Gas“ umfasst kohlenstoffarmen Wasserstoff sowie aus diesem hergestellte Derivate und Grubengas. "Kohlenstoffarmer Wasserstoff" wird als Wasserstoff definiert, der im Einklang mit bestimmten Regelungen zur Höhe der Treibhausgasemissionen erzeugt wurde. Diese Regelungen entstammen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Richtlinie 2009/73/EG.

Herkunftsnachweise für Gas werden für Gas aus erneuerbaren Energien oder kohlenstoffarmes Gas ausgestellt. Für Lieferungen von Wasserstoff dürfen nur Herkunftsnachweise entwertet werden, die speziell für Wasserstoff ausgestellt wurden. Dies stellt sicher, dass die Herkunft von Wasserstoff eindeutig nachgewiesen werden kann.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für kohlenstoffarmen Wasserstoff zu regeln. Zudem können Anforderungen an die nachhaltige Herstellung des eingesetzten Stroms und die Treibhausgaseinsparung gestellt werden. Die Ermächtigung wurde im Rahmen des GWKHV umgesetzt.

Umfasst Regularien zu Zugang, Kosten, Ausbau und Planung von Nah- oder Fernwärmenetzen.

Das Umweltbundesamt stellt auf Antrag Herkunftsnachweise für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme aus, überträgt oder entwertet diese und betreibt eine elektronische Datenbank zur Registrierung dieser Vorgänge. Die Herkunftsnachweise müssen elektronisch nach DIN EN 16325 ausgestellt werden, und es sind Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch zu ergreifen. Herkunftsnachweise können auch für ausländische thermische Energie anerkannt werden. Für strombasierte thermische Energie aus erneuerbaren Energien müssen die entsprechenden Strom-Herkunftsnachweise entwertet sein. Herkunftsnachweise gelten nicht als Finanzinstrumente, und es gibt kein Vorverfahren für Verwaltungsakte der zuständigen Behörde.

Das Umweltbundesamt gibt die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Gas und die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte im Bundesanzeiger bekannt.